COVID-19

Schutzmaßnahmen gültig ab 08. 11. 2021
Da es sich bei der Dienstleistung der Berufsfotografen nicht um eine körpernahe Dienstleistung handelt, gilt hier für KundInnen der 3-G-Nachweis oder FFP2-Maskenpflicht!

Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Grüner Pass:

  • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
  • Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Beim Betreten des Kundenbereichs bei Berufsfotografen (Verkaufsraum) gilt MASKENPFLICHT!

Quelle: WKO